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Mit Phorest sorgenfrei durch die KassenSichV 2020

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Mit Phorest sorgenfrei durch die KassenSichV 2020

Wir informieren über die neuesten Entwicklungen zur Umsetzung der neuen Kassensicherungsverordnung 2020 (KassenSichV 2020) und den Hintergründen.

Wir freuen uns jetzt auch offiziell versichern zu können, dass das Kassensystem von Phorest Salonsoftware den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung 2020 pünktlich erfüllen wird.

Zunächst einmal möchten wir unsere Kunden und Interessenten versichern, dass Phorest die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung 2020 pünktlich erfüllen wird. In letzter Zeit brodelte jedoch die Gerüchteküche rund um die Einführung der neuen Regelung zum 01. Januar 2020.  Da es bis zu diesem Stichtag nur noch drei Wochen sind, ist die Nervosität unter den Betroffenen entsprechend groß.

Mehr Infos zur KassenSichV findet ihr hier

“Nichtbeanstandungsregelung” vom Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Am 06. November 2019 wurde dann endlich die seit Langem erwartete “Nichtbeanstandungsregelung” vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht. Diese Mitteilung des BMF beinhaltet Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Kassensicherungsverordnung 2020 und dem vom Gesetzgeber geforderten elektronischen Aufzeichnungssystems für Kassen (TSE). In diesem Schreiben heißt es:

  • Es wird nicht beanstandet, wenn bis zum 30. September 2020 noch keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung an der Kasse eingesetzt wird.

  • Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sowie die rechtlichen Anforderungen sind allerdings unverzüglich zu erfüllen. Daher sind alle Vorbereitungen zu treffen, um eine zertifizierte TSE an eine Kasse anbinden zu können.

  • Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle im Betrieb befindlichen Kassen auch über ein neues Exportformat (DSFinV-K) für steuerrelevante Geschäftsvorfälle (zum Beispiel Kassiervorgänge) verfügen. Die DSFinV-K ersetzt damit gewissermaßen den alten “GoBD” – Export. Allerdings braucht das neue Exportformat bis zur Verfügbarkeit von zertifizierten TSE bzw. spätestens zum 30. September 2020 nicht angewendet werden.

  • Ab dem 1. Januar 2020 besteht allerdings – unabhängig von der Verwendung einer TSE – die Verpflichtung zur Ausgabe von Kassenbelegen an jeden Kunden.

  • Die Pflicht zur Anmeldung der verwendeten TSE und des dazugehörigen Kassensystems an das Finanzamt entfällt bis auf weiteres, bis eine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an die Finanzämter verfügbar ist.

Ab dem 1. Januar 2020 gilt in ganz Deutschland die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV). Das bedeutet, dass sämtliche Kassen-, Abrechnungs-, Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme gemäß neuen Anforderungen aufgerüstet werden müssen. Gleichzeitig heißt das auch, dass zahlreiche Kassensysteme ausgedient haben und durch neue ersetzt werden müssen.

Mit Phorest sorgenfrei durch die Kassensicherungsverordnung 2020

Was müssen Saloninhaber jetzt bei der Auswahl ihres Kassensystems dringend beachten?

Viele Saloninhaber befürchten nun Komplikationen und machen sich Sorgen, dass die Kassensicherungsverordnung ihnen die tägliche Arbeit erschweren wird. Wir von Phorest Salonsoftware möchten allen Saloninhabern diese Angst nehmen: Als europaweit führender Salonsoftware Anbieter verfügen wir in Deutschland bereits seit 2018 über ein Software Testat, das uns bei sachgerechter Bedienung eine „Finanzamt Konformität” bescheinigt. Und das wird sich auch mit der Kassensicherungsverordnung nicht ändern. Die Kasse von Phorest wird entsprechend aller neuen Anforderungen aufgerüstet, sodass eine ordnungsgemäße Kassenführung problemlos gewährleistet ist.

Das bedeutet, das wir unser Kassensystem mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und einer digitalen Schnittstelle gemäß den Fiskalvorschriften (DSFinV-K) aufrüsten werden, wie es jetzt alle Kassenhersteller tun müssen.

Zuverlässige Partner für sorgenfreie Konformität eurer Friseur- und Beauty-Salons

Hierfür arbeiten wir bereits mit zwei professionellen Partnern auf langfristiger Basis zusammen.

  • Epson liefert uns die zertifizierten TSE Einheiten, die einfach in die Bondrucker oder KassenPCs installiert werden können. Eine smple Plug & Play Lösung.
  • Audicon / Fiskaltrust verarbeitet die Kassendaten aus dem Phorest Kassensystem gemäß den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung und legt diese revisionssicher ab. Sie liefern gleichzeitig auch die erforderliche digitale DSFinV-K Schnittstelle.

Sowohl Epson als auch Fiskaltrust werden in den nächsten Wochen ihre Zertifizierung bescheinigt bekommen und wir können konkret die Umsetzung einleiten. Damit sind wir uns

Wie können Salons ihr Kassensystem mit Phorest aufrüsten?

Hierfür bieten wir unseren Kunden zwei Fiskal-Pakete, die sie zu Ihren Phorest System buchen können:

  1. Phorest Fiskal Comfort – TSE Einheit plus Kassen Archivierung und DSFinV-K Export Schnittstelle (Preis auf Anfrage)
  2. Phorest Fiskal Complete – TSE Einheit plus Kassen Archivierung und DSFinV-K Export Schnittstelle, digitale Meldungen an das Finanzamt, Steuerberaterschnittstelle* (zur Zeit noch in der Planung) (Preis auf Anfrage)

Diese Komfortfunktionen machen es dem Saloninhaber mit Phorest sehr leicht seine Pflichten in Bezug auf die Kassensicherungsverordnung 2020 zu erfüllen. Das Phorest Team verfügt bereits über zwei Jahre Erfahrung mit der Fiskalisierung für österreichische Salons, die mit einem ähnlichen Sicherheitssystem ihre Kassen ausrüsten mussten.

Besonders erwähnenswert ist, dass unser Softwarepartner Audicon als exklusiver Lieferant der IDEA Prüfsoftware bekannt ist. Audicon lieferte seit 2001 mehrere tausend Lizenzen an die deutschen Finanzbehörden. Diese benutzen IDEA seitdem im Rahmen der digitalen Betriebsprüfung flächendeckend. Somit steht Audicon im direkten Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium, den Länderfinanzbehörden und dem BSI. So bekommt Audicon alle aktuellen Informationen zur Kassensicherungsverordnung aus erster Hand und kann die nötigen Anpassungen direkt und rechtssicher in dem Softwaremodul vornehmen.

Fazit:

Die Situation zum 1. Januar 2020 entschärft sich somit für alle Beteiligten. Kassenhersteller, Kassenhändler und Kassenbetreiber (Saloninhaber) haben nun ein wenig mehr Luft. Dennoch sollten die bereits vorgenommenen Vorbereitungen weiterhin konsequent umgesetzt werden.

MEHR INFOS DAZU HIER

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